Bauabschnitte

Die Wallaustraße durchquert die Mainzer Neustadt in ihrer gesamten Länge vom Kaiser-Karl-Ring im Norden bis zum 117er Ehrenhof im Süden und wird vorwiegend durch Anlieger genutzt. Auch nach der Umgestaltung soll sie als Anliegerstraße für die angrenzende Wohnbebauungen dienen. Die Wallaustraße zeigte vor Baubeginn eine mangelhafte Querschnittsgestaltung auf: Historisch bedingt veränderte sich das Straßenbild im Laufe seiner Süd-Nord-Ausdehnung und zeigte, gerade im nördlichen Abschnitt, gravierende Defizite auf. Es bestand wenig bis gar kein gesicherter Raum für Fußgänger, die Fahrbahnoberfläche war beschädigt und die Aufenthaltsqualität schlecht.

Das Gebiet um die Wallaustraße befindet sich – auch durch die Umsetzung des Bebauungsplanes „Neuer Quartiersplatz“- in einem Veränderungsprozess. Neben einem neuen Quartiersplatz entstehen Wohngebäude mit mittelfristig bis zu 500 Wohneinheiten und Geschäfte rund um den zukünftigen Platz. Im Zuge der geplanten Neugestaltung des Quartiersplatzes und damit einhergehender Hochbaumaßnahmen ist eine Anpassung des Verkehrsraumes sowohl im Bereich der Leitungstrassen für Fernwärme, Gas, Wasser und Strom als auch in der Oberflächengestaltung unausweichlich. Ziel ist eine Umgestaltung und Aufwertung des Straßenraums, um die Aufenthaltsqualität zu verbessern.

Es soll ein harmonischer und fließender Übergang zwischen dem zukünftigen Quartiersplatz, den Gebäudeneubauten und dem Straßenraum entstehen. Der Straßenquerschnitt soll dem zukünftigen Bedarf und Verkehrsaufkommen angepasst werden und sich an dem stadtteiltypischen Straßenquerschnitt orientieren. Angesichts der hinzukommenden Wohneinheiten sollen so die Leistungsfähigkeit der Wallaustraße angepasst und vorhandene Engpässe beseitigt werden.

Im Zuge der Planungen zeigte sich die Notwendigkeit zur Einbeziehung des Emausweges in die Umgestaltung der Wallaustraße. Die Erweiterung um den Emausweg wurde aufgrund der städtebaulichen Entwicklung vor Ort, der notwendigen Verkehrssicherung zur Kindertagesstätte Emausweg und zur allgemeinen Aufwertung in das neu entstehende Quartier hinzugenommen. Die Umgestaltung umfasst somit neben der Wallaustraße zwischen Goethestraße und Kaiser-Karl-Ring auch ein Teilstück des Emauswegs zwischen Wallaustraße und Kita Emausweg. 
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Baubeginn und Dauer

Die Baumaßnahme startete in der letzten Augustwoche 2020.
Die Bauarbeiten der Wallaustraße sowie des Emauswegs sind bereits abgeschlossen.


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Abgeschlossen: Erweiterung Emausweg

Der Emausweg wurde in den vergangenen Jahren im Rahmen der Umgestaltung der Wallaustraße bereits bis vor dem Treppenaufgang erneuert. Diese Treppe (siehe Foto) wurde nun zugunsten einer barrierefreien Rampe entfernt und neugestaltet.
Das Teilstück, welches als Verbindung zwischen Emausweg und Sömmerringstraße dient, wurde auf eine Breite von zehn Metern ausgebaut und hat eine Längsneigung von 5,8 Prozent erhalten. Dadurch können nun auch mobilitätseingeschränkte Personen, Kinderwägen und Radfahrende die barrierefreie Rampe passieren.
Zudem umfasste der Umbau eine neue Beleuchtung sowie Versorgungsleitung inklusive Fernwärme, Wasser, Strom, Telekommunikation und Kanal. Darüber hinaus wurden vier Bäume gepflanzt und Poller gesetzt.
Mit der Neugestaltung wurden die neuen Quartiere im Emausweg und am Karoline-Stern-Platz besser mit der Umgebung verbunden.
Baustart war der 7. Oktober 2024. Die Umbaumaßnahme wurde im Frühjahr 2025 beendet.
 

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Abgeschlossen: Sanierung der denkmalgeschützten Sandsteinmauer

Im Rahmen der Maßnahme wurde auch die denkmalgeschützte Sandsteinmauern vor den Hauseingängen Nahestraße 1 sowie Wallaustraße 84 und 86 saniert.

Die Treppenanlage, der Überbaubereich, die Stützwand, der Zugangsweg sowie das Geländer wurden erneuert.

Planung der Sandsteinmauer

(klicken Sie auf das Bild, dann wird der Plan größer)

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Finanzierung

Die "neue Wallaustraße" wird (teil-)finanziert durch das Städtebauförderprogramm Soziale Stadt/Sozialer Zusammenhalt.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen ca. 2.2 Mio. €.
Die Kosten werden dabei aufgeteilt in:
- KAG-Beiträge (Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz) beitragsfähige Kosten durch Grundstückseigentümer im Abrechnungsgebiet 01.01 City/Neustadt
- Förderung (der förderfähigen Kosten) durch Bund und Land (nach Abzug der wiederkehrenden Beiträge nach KAG)
- Eigenanteil durch Stadt Mainz (nach Abzug der Förderung)